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Impfungen

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Reiseimpfungen werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen.

Impfen: Ein Pikser kann viel verhindern

Impfen gehört zu den einfachsten und wirkungsvollsten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Die Durchimpfungsraten in der Bevölkerung sind jedoch oft zu niedrig: So bestehen bei Kindern Lücken insbesondere bei Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Hepatitis B.

Erwachsene weisen vor allem bei den Auffrischimpfungen für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten Impflücken auf. Auch gegen Masern sind viele junge Erwachsene nicht ausreichend geschützt.

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Reiseimpfungen werden nur zum Teil von den Krankenkassen übernommen. Wir raten jedoch, die entstandenen Kosten bei der Kasse einzureichen. Manche Kassen erstatten Ihnen einen Teil der Kosten.